Ökonomie

GRI 201: Wirtschaftliche Leistung

Managementansatz

Der Unternehmenserfolg von Piepenbrock basiert auf der mehr als 100-jährigen Historie als inhabergeführtes Familienunternehmen und den damit historisch gewachsenen Werten, die in vier Leitsätzen festgehalten werden. Jeder Leitsatz steht dabei für eine Generation der Geschäftsführung. Sie bilden die Grundlage des unternehmerischen Handelns und dienen als Richtschnur im Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Auf Basis der vier zentralen Aspekte Kundenorientierung, Verantwortungsübernahme, Nachhaltigkeit und Mitarbeiterorientierung strebt Piepenbrock auch zukünftig einen langfristigen ökonomischen und nachhaltigen Unternehmenserfolg an, ohne dabei die Werte des Familienunternehmens aus den Augen zu verlieren. Daher steht die Piepenbrock Facility Management GmbH + Co. KG zusammen mit allen Niederlassungen und der gesamten Unternehmensgruppe für diese Werte ein.

Um die eigene Marktposition zu stärken und den Kundenanforderungen gerecht zu werden, erweitert Piepenbrock kontinuierlich sein Dienstleistungsportfolio. So hat der Facility-Management-Anbieter im Berichtszeitraum beispielsweise das FM Consulting eingeführt. Dort berät Piepenbrock Kunden und Interessenten durch Consultingleistungen bereits vor der Ausschreibungsphase oder im Zuge von Auftragserweiterungen und entwickelt maßgeschneiderte Konzepte. Zudem fokussiert das Unternehmen verschiedene Maßnahmen, um die Partnerschaften mit Bestandskunden kontinuierlich auszubauen.
Darüber hinaus professionalisierte Piepenbrock im Berichtszeitraum das Thema Digitalisierung durch die Schaffung und Besetzung der Geschäftsführerposition für Digitalisierung und Innovationen.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist das branchenweit einzigartige Piepenbrock Technologiezentrum, das der Gebäudedienstleister 2019 sowohl räumlich als auch inhaltlich erweiterte und neu eröffnete. In dem unternehmenseigenen Schulungs- und Trainingszentrum werden auf nun etwa 550 Quadratmetern Testfläche und Trainingsgelände gemeinsam mit Lieferanten und Herstellern Tests zur Weiterentwicklung von Reinigungsmaterialien, -maschinen und -methoden durchgeführt sowie neue Verfahren und Entwicklungen unter realen Bedingungen erprobt. Auf unterschiedlichen Flächen kommen die in der Dienstleistungsausführung verwendeten Materialien, Maschinen und Reinigungsmittel zum Einsatz. Nur diejenigen Produkte, die den hohen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschonung genügen, werden flächendeckend eingesetzt. Das PTZ gibt Piepenbrock die Möglichkeit, sich durch innovative Entwicklungen von der Konkurrenz abzugrenzen.
Eine weitere Besonderheit des neuen PTZ ist das dazugehörige, branchenweit ebenfalls nahezu einzigartige Reinraum-Trainingszentrum. Mit zwei nachgebauten Reinräumen, einer Personalschleuse sowie einem Bereich zur Handdesinfektion spiegelt es die Reinraumbedingungen realitätsnah wider. Hier werden Mitarbeiter umfassend zu den allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienevorschriften, den Reinigungstechniken sowie der fachgerechten Dokumentation im Reinraum geschult und ihre Kompetenzen so aufgebaut bzw. erweitert.

GRI 201-1: Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert

Als GmbH & Co. KG ist die Piepenbrock Unternehmensgruppe dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zur Offenlegung einzureichen. Der aktuellste Jahresabschluss der Piepenbrock Unternehmensgruppe für das Jahr 2019 ist dort öffentlich einsehbar.

GRI 205: Korruptionsbekämpfung

Managementansatz

Korruption kann das wirtschaftliche Wachstum und die Entwicklung negativ beeinflussen, den Wettbewerb verzerren und so auch weitreichende wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Bundesregierung setzt sich daher für international einheitliche Standards bei der Korruptionsbekämpfung ein, um faire wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Korruptionsdelikte beeinflussen nicht nur die gesamte Wirtschaft negativ, sondern können auch strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen haben. Auch auf der moralethischen Ebene wirkt sich Korruption negativ auf die Gesellschaft auf. So werden Grundwerte wie Vertrauen, Ehrlichkeit, Integrität oder Glaubwürdigkeit in Frage gestellt.
Darüber hinaus schädigt Korruption nachhaltig den Ruf eines Unternehmens oder einer Branche. Bereits der Verdacht auf Korruption kann sich negativ auf Entscheidungen von Geschäftspartnern, Auftraggebern oder Kunden auswirken. Immer mehr Unternehmen implementieren daher Compliance-Systeme zur Korruptionsprävention.

In der Piepenbrock Unternehmensgruppe stehen im Umgang mit den verschiedenen Stakeholdern Fairness und Integrität im Mittelpunkt. Sämtliche wirtschaftliche Tätigkeiten des Gebäudedienstleisters erfolgen unter der Einhaltung ethischer und gesetzlicher Richtlinien. In Zusammenhang damit hat Piepenbrock einen Code of Conduct mit neun Prinzipien und Regeln für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln entwickelt. An die Inhalte, die die Anforderungen nationaler und internationaler Standards erfüllen, müssen sich die gesamte Unternehmensgruppe, jeder einzelne Mitarbeiter sowie Lieferanten und Subunternehmen bei sämtlichen geschäftlichen Tätigkeiten halten. Darin spricht sich der Gebäudedienstleister auch gegen Korruption aus:

  • Wir tolerieren keine Form der Bestechung oder Korruption. Wir lassen uns in unseren Geschäftsentscheidungen und unserem Verhalten nicht durch Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen beeinflussen.
  • Wir wählen Lieferanten und Dienstleister sorgfältig nach sachlichen Kriterien aus und treffen geschäftliche Entscheidungen im besten Interesse von Piepenbrock.

Die Richtlinien des Code of Conduct bilden die Basis für eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit mit den Stakeholdern sowie den langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg.

GRI 205-1: Geschäftsstandorte, die in Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden

In der Öffentlichkeit rückt das Thema Tax Compliance zunehmend in den Fokus. Piepenbrock hat im Unternehmen ein professionelles Tax Compliance System implementiert, mit dem vorsätzliche Steuervergehen ausgeschlossen werden können. Dadurch bietet der ganzheitliche Gebäudedienstleister Transparenz und Prognosesicherheit bezüglich der steuerlichen Abgabenlast.

Im Berichtszeitraum gab es in der Piepenbrock Unternehmensgruppe keine Anhaltspunkte für den Verdacht auf Korruption. Im Unternehmen werden Verträge durch ein zentrales Angebotsmanagement bearbeitet und durch die Rechtsabteilung geprüft. Im Verbund mit dem in Deutschland geltenden Geldwäschegesetz, das sich als sehr effektiv erweist, wurde von einer proaktiven Überprüfung abgesehen.

GRI 205-3: Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen

Für den Berichtszeitraum sind der Piepenbrock Unternehmensgruppe keine Korruptionsvorfälle bekannt.

GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten

Managementansatz

Wettbewerbswidriges Verhalten kann sich negativ auf die Wirtschaft und Marktverhältnisse auswirken. Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucher und Wettbewerber vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen. Es soll einen fairen, ungehinderten und vielgestaltigen Wettbewerb sicherstellen und wettbewerbseinschränkende Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern sowie Monopolbildungen verhindern. Insgesamt soll durch das Recht die Wirtschaft stabilisiert werden. Verstoßen Unternehmen dagegen, drohen Abmahnungen von Konkurrenten, Bußgelder oder strafrechtliche Sanktionen.

Die Piepenbrock Unternehmensgruppe ist seit ihrer Gründung im Jahr 1913 ein inhabergeführtes Familienunternehmen. Alle vier Generationen in der Geschäftsführung haben sich in ihrem Handeln an festen Werten orientiert, die der Gebäudedienstleister auch in vier Leitsätzen zusammengefasst hat. Außerdem hat das Unternehmen in einem Code of Conduct neun Prinzipien und Regeln für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln definiert, an die sich das gesamte Unternehmen und alle Mitarbeiter sowie Lieferanten und Subunternehmen in ihren Geschäftstätigkeiten halten müssen. Darin verpflichtet sich Piepenbrock auch der Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbsrechts:

  • Wir handeln in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Wettbewerbsrecht. Fairer Wettbewerb ist eine Voraussetzung für die freie Marktentwicklung zum Nutzen des Gemeinwohls.
  • Wir treffen keine Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern über Preise, Preiserhöhungen, Konditionen oder Kapazitäten mit dem Ziel oder der Folge, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen.

GRI 206-1: Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung

Im Berichtszeitraum fanden gegen die Piepenbrock Unternehmensgruppe keine Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung statt.